Text: Datenschutz-Grundverordnung

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Die Datenschutz-Grundverordnung (kurz DSGVO oder EU-DESGVO, gelegentlich auch europäische Datenschutz-Grundverordnung, Datenschutzgrundverordnung oder EU-Datenschutzgrundverordnung) ist das oberste Datenschutz-Gesetz in der Europäischen Union.

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Beschreibung

Geschichte

Die DSGVO nahm 2013 ihren Anfang und wurde mehrere Jahre entwickelt. Durch den gesetzgebenden Prozess der Europäischen Union am 24. Mai 2016 in Kraft getreten gilt seit 25. Mai 2018 mit strafbewehrten Erlassen die gültige Fassung der europäischen Datenschutzverordnung. Im Zuge der strafbewehrten Inkrafttretung 2018 kam es zu teils fast hysterischen Reaktionen in der Gesellschaft. Vorwürfe von Zensur im Namen der Freiheit und viele Diskussionen kamen um die DSGVO auf.

Gültigkeit

Die DSGVO gilt explizit nicht nur für Unternehmen sondern auch öffentliche Behörden in den Mitgliedsländern der Europäischen Union. Staatliche Stellen sind mit dieser Verordnung also explizit eingeschlossen wenn es um Datenschutzverstöße geht.

Die europäische Datenschutz-Grundverordnung regelt die Verantwortung der Unternehmen, die persönlichen Daten ihrer Kunden zu schützen. Es liegt jedoch im Ermessen des Unternehmers, welche Maßnahmen er zum Schutz der personenbezogenen Daten seiner Kunden und Mitarbeiter umsetzt. Allerdings müssen alle getroffenen Datenschutzmaßnahmen DSVGO-konform sein.

Die DSGVO regelt auch den Einsatz von Datenschutzbeauftragten in Unternehmen, Behörden oder sonstigen Organisationen.

Weitere Informationen

DSGVO, Teil 1: Countdown und Interview mit Thüringer Landesdatenschutzbeauftragten | Nr. 24

DSGVO, Teil 2: Hörerfragen | Nr. 25

?️ DSGVO-konform | Nr. 74

DSGVO: Bußgelder und Erkenntnisse

 

 

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