Was ist Bildungsurlaub?

Seit 1974 gibt es den Anspruch auf Bildungsurlaub in der Bundesrepublik Deutschland. Aufgrund völkerrechtlicher Verträge hat sich Deutschland verpflichtet, einen bezahlten Bildungsurlaub einzuführen. Der Bildungsurlaub soll vor allem von Arbeitnehmern (oder sonstwie nicht selbständige Arbeiter) genutzt werden für:

  • Berufsbildung,
  • allgemeine Bildung
  • politische Bildung
  • gewerkschaftliche Bildung
  • ggf. weitere Bildung wie EDV-Kurse, Studienreisen, Gedenkstätten (Pflege der Erinnerungskultur)

Bildungsurlaub ist Ländersache. Bis auf Bayern und Sachsen haben alle Bundesländer entsprechende Gesetze umgesetzt.

Wo gibt es Bildungsurlaub?

In allen Bundesländern außer in Bayern und Sachsen gibt es Gesetze zum Bildungsurlaub. Dort ist festgeschrieben, wie viele Tage pro Jahr man bezahlt Weiterbildungen besuchen darf.

Bundesland Gesetz Welche Veranstaltungen? Wie viele Tage? Fristen?
Baden-Württemberg

Baden-Württemberg

Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) Berufliche und politische Weiterbildung,
Zur Qualifizierung für ehrenamtliche Tätigkeiten in bestimmten Bereichen des Ehrenamts.
Für längerfristige Aufstiegs- und Anpassungsfortbildungen.
Politische Weiterbildung nur zur Befähigung zur Teilhabe und Mitwirkung am politischen Leben auf europäischer, Bundes-, Landes- oder kommunaler Ebene, keine allgemeinen gesellschaftspolitischen Themen.

Bis 5 Tage pro Jahr (bei Teilzeitbeschäftigung entsprechend weniger), keine Übertragbarkeit auf Folgejahre

Anspruch nach 12 Monaten Beschäftigung im Betrieb

Für Studierende der DHBW und Auszubildende 5 Tage für die gesamte Studien- bzw. Ausbildungszeit

8 Wochen vor Seminarbeginn schriftlich beim Arbeitgeber (Antwort binnen 4 Wochen)
Bayern

Bayern

     
Berlin

Berlin

Berliner Bildungsurlaubsgesetz (BiUrlG) Politische, Berufliche Weiterbildung Mindestdauer 1 Tag Antragstellung beim Arbeitgeber spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn
Brandenburg

Brandenburg

Gesetz zur Regelung und Förderung der Weiterbildung im Land Brandenburg (Brandenburgisches Weiterbildungsgesetz – BbgWBG)

Politische, Berufliche und Kulturelle Weiterbildung
Mindestdauer 1 Tag
Pro Tag 6 Ustd. à 45 min.

10 Tage innerhalb von 2 Jahren (bei 5 Tagen Arbeit pro Woche)
Frühestens 6 Monate nach Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses

6 Wochen vor Kursbeginn
Bremen

Bremen

Bremisches Bildungszeitgesetz (BremBZG)

Politische, Berufliche und Allgemeine Weiterbildung, auch Schulungen für das Ehrenamt
Mindestdauer 1 Tag
Pro Tag 8 Ustd. à 45 min

10 Tage innerhalb von 2 Jahren (bei 5 Tagen Arbeit pro Woche)
Frühestens nach sechs Monaten
 
Hamburg

Hamburg

Hamburgisches Bildungsurlaubsgesetz (HBGBildUrlG) Politische, Berufliche Weiterbildung
Qualifizierung für ehrenamtliche Tätigkeiten
Studienreisen und Tagungen
Mindestdauer 1 Tag
täglich 6 Zeitstd., bei Sprach- und EDV-Kursen 6 Ustd.
5 Tage pro Jahr (bei 5 Tagen Arbeit pro Woche), Zusammenfassung von 2 Jahren in das 2. Jahr möglich
Frühestens 6 Monate nach Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses
6 Wochen vor Kursbeginn
Hessen

Hessen

Hessisches Gesetz über den Anspruch auf Bildungsurlaub (BildUrlG,HE)

Politische und Berufliche Weiterbildung
Mindestdauer 3 Tage oder 2- und 3 Tage-Block innerhalb 8 Wochen
täglich 6 Zeitstd.

5 Tage pro Jahr (bei 5 Tagen Arbeit pro Woche), rückwirkend auch ungenutzte Tage aus dem Vorjahr
Frühestens 6 Monate nach Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses
Wochen vor Kursbeginn
Mecklenburg-Vorpommern

Mecklenburg-Vorpommern

Gesetz zur Freistellung für Weiterbildungen für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Bildungsfreistellungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern – BfG M-V) Antragstellung beim Arbeitgeber spätestens 8 Wochen vor Kursbeginn 5 Tage pro Jahr (frühestens 6 Monate nach Berufsstart) 8 Wochen vor Kursbeginn
Niedersachsen

Niedersachsen

Niedersächsisches Gesetz über den Bildungsurlaub für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Niedersächsisches Bildungsurlaubsgesetz – NBildUG)

Politische und Berufliche und Allgemeine Weiterbildung
Schulungen für das Ehrenamt
Mindestdauer 5 Tage, davon 3 Tage en bloc, am An- und Abreisetag je mindestens 4 Ustd.
täglich 6 Zeitstd.

  4 Wochen vor Kursbeginn
Nordrhein-Westfalen

Nordrhein-Westfalen

Gesetz zur Freistellung von Arbeitnehmern zum Zwecke der beruflichen und politischen Weiterbildung – Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG)

Politische und Berufliche Weiterbildung
Mindestdauer 3 Tage en bloc oder in 5 Tage in Wochen-Intervallen
täglich mind. 6 Ustd.
Veranstaltungsort darf max. 500 km von der NRW-Landesgrenze entfernt sein. Diese Beschränkung gilt nicht für Seminare an Gedenkstätten des Nazi-Terrors.

Politische und Berufliche Weiterbildung, Ehrenamtsschulungen
Mindestdauer 1 Tag
täglich mind. 5 Zeitstd.
6 Wochen vor Kursbeginn (Bearbeitung binnen 3 Wochen)
Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz

Landesgesetz über die Freistellung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern für Zwecke der Weiterbildung (Bildungsfreistellungsgesetz – BFG) Politische und Berufliche Weiterbildung, Ehrenamtsschulungen
Mindestdauer 1 Tag
täglich mind. 5 Zeitstd.

10 Tage in 2 Jahren (bei 5 Tagen Arbeit pro Woche), für Auszubildende 5 Tage pro Ausbildungjahr
Frühestens 6 Monate nach Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses

6 Wochen vor Kursbeginn (Bearbeitung binnen 3 Wochen)
Saarland

Saarland

Saarländisches Bildungsfreistellungsgesetz (SBFG)  

6 Tage pro Jahr

Frühestens 12 Monate nach Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses

6 Wochen vor Kursbeginn (Bearbeitung binnen 3 Wochen)
Sachsen

Sachsen

     
Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalt

Gesetz zur Freistellung von der Arbeit für Maßnahmen der Weiterbildung (Bildungsfreistellungsgesetz – BiFreistG ST) Arbeitnehmer/innen Auszubildende nicht für Beamte, Richter und Richterinnen

5 Tage pro Jahr, Zusammenfassung von 2 Jahren möglich

Frühestens 6 Monate nach Berufsstart

6 Wochen vor Kursbeginn (Bearbeitung binnen 3 Wochen), spätestens aber 3 Tage vor Kursbeginn
Schleswig-Holstein

Schleswig-Holstein

Weiterbildungsgesetz Schleswig-Holstein (WBG) Allgemeine, politische und berufliche Weiterbildung 5 Tage 6 Wochen vor Kursbeginn
Thüringen

Thüringen

Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz (ThürBfG) Gesellschaftspolitische Bildung
Arbeitsweltbezogene Bildung
Ehrenamtsbezogene Bildung.
5 Tage (bei Auszubildenden 3 Tage) 8 Wochen vor Kursbeginn (Bearbeitung binnen 4 Wochen, bei Ablehnung mit schriftlicher Begründung, sonst gilt Antrag als angenommen)

Wer bekommt Bildungsurlaub?

Alle Bundesbürger in den teilnehmenden Bundesländern, wenn die jeweiligen Bedingungen (siehe auch oben) erfüllt worden sind.

Allgemein

  • Arbeitnehmer/innen
  • Auszubildende
  • häufig auch in Heimarbeit Beschäftigte sowie Personen in arbeitnehmerähnlichen Verhältnissen (kann je nach Bundesland variieren)
  • Auszubildende (meist nur für politische Bildung und Ehrenamtsschulungen)

Öffentlicher Dienst

  • In Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen: Beamte, Richter, öffentlicher Dienst

Behinderten-Werkstätte

  • In Thüringen: Neben Angestellten und Arbeiter:innen dürfen auch Auszubildende, Personen, die in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen tätig sind Bildungsurlaub nehmen.

KMU-Unternehmen

  • kann je nach Bundesland variieren
  • Für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) bis zu einer bestimmten Mitarbeiterzahl (bis 5 oder z.T. bis 20 Mitarbeiter) kann der Arbeitgeber selbst entscheiden ob Bildungsurlaub genehmigt wird

Wie kann ich Bildungsurlaub beantragen?

 

Viele der Seminare, die wir durchführen, sind für Bildungsurlaub geeignet. Hier finden Sie einen Überblick der Veranstaltungen:

Mai 07
Seminar: Alles Wichtige zu iPhone, iPad & Co.: für Senior-/innen (MKZ)
Medienkompetenzzentrum der Medienanstalt Sachsen-Anhalt – Reichardstr. 8, 06114 Halle (Saale)

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