Rechnungen aus dem Ausland: Reverse-Charge-Verfahren im Umsatzsteuerrecht erklärt
Das Reverse-Charge-Verfahren, auch bekannt als Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers, ist eine umsatzsteuerliche Sonderregelung im grenzüberschreitenden Leistungsverkehr der Europäischen Union (EU). Im Gegensatz zum regulären Besteuerungsverfahren, bei dem der leistende Unternehmer die Umsatzsteuer abführen muss, wird die Steuerschuld beim Reverse-Charge auf den Leistungsempfänger übertragen. Anwendungsbereich und Voraussetzungen Das Reverse-Charge-Verfahren findet Anwendung in bestimmten Konstellationen grenzüberschreitender Dienstleistungen innerhalb…